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Regeln

Regeln zur Nutzung der Hüpfburg


1. Die Hüpfburg ist jederzeit von mindestens einer Person ab 16 Jahren zu beaufsichtigen.
2. Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe benutzt werden.
3. Das Hüpfen ist ausschließlich Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren erlaubt.
4. Die Hüpfburg darf nicht von zu vielen Kindern gleichzeitig benutzt werden.
5. Es ist insbesondere auf den Schutz kleinerer Kinder zu achten.
6. Kinder, die sich nicht an die oben genannten Regeln oder an die Weisungen der
Aufsichtsperson(en) halten, sind von der Hüpfburgnutzung auszuschließen.
7. Der Eingang der Hüpfburg und der Zugang sind immer freizuhalten und es dürfen keine
Hindernisse aufgestellt werden.
8. In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg darf nicht geraucht werden.
9. Essen und Getränke sind im Eingangsbereich und auf der Hüpfburg verboten.
10. Die Wände der Hüpfburg dürfen nicht heruntergerissen oder beschädigt werden.
11. Das Beschmutzen der Hüpfburg mit Sand, Lehm oder sonstigem Unrat ist ausdrücklich
verboten.
12. Kontakte mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sind zu unterlassen.
13. Die Hüpfburg darf nur im vollkommen aufgeblasenen Zustand genutzt werden.
14. Die Sicherheit der Hüpfburg (Unterlage, Befestigung, Sicherung des Motors) muss jederzeit
gewährleistet sein.
15. Die Hüpfburg darf nie Ã¼ber den Boden gezogen werden. Immer tragen oder auf einem dafür
geeigneten Hilfsmittel transportieren!
16. Eltern haften für ihre Kinder!

17. Bei Regen darf die Hüpfburg nicht genutzt werden.
18. Bei Sturm oder starkem Wind (> 38 km/h) darf die Hüpfburg nicht aufgebaut/betrieben
werden!
19. Gebläse und Kabeltrommel müssen vor Nässe geschützt werden.
20. Die Hüpfburg darf nur so aufgestellt werden, dass keine Rettungswege,
Feuerlöscheinrichtungen usw. behindert oder eingeschränkt werden!
21. Die Hüpfburg muss jeweils Ã¼ber Nacht sauber
und trocken verpackt im Anhänger verstaut werden.

HINWEIS:

Wird die Hüpfburg in nassem, feuchtem oder stark verschmutztem Zustand zurückgebracht und muss von uns getrocknet oder gereinigt werden, verrechnen wir eine Pauschale in Höhe von jeweils 50,00 €.

Sollte sich der Entleiher nicht um die Einhaltung der Regeln bemühen, ist ein zukünftiger Verleih an ihn ausgeschlossen.

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